ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DBI Duna Hotel Kft.
Gültig seit: 13. November 2017
Inhalt:
- Angaben zum Hotelier
- Allgemeines
- Vertragspartei
- Vertragsabschluss, Reservierungsweise, -Änderung, Verständigungspflicht
- Rücktrittsbedingungen
- Preise
- Zahlungsbedingungen
- Schritte und Bedingungen für die Online Zimmerreservierung und die Online Zahlung
- Art und Bedingungen für die Benutzung der Dienstleistung
- Haustiere
- Verweigerung der Vertragserfüllung, Aufhebung der Leistungspflicht
- Krankheit, Tod des Gastes
- Rechte der Vertragspartei
- Pflichten der Vertragspartei
- Schadenersatzpflicht der Vertragspartei
- Rechte des Hoteliers
- Verpflichtung des Hoteliers
- Schadenersatzpflicht des Hoteliers
- Geheimhaltung
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand zum Rechtverhältnis der Parteien
1. Angaben zum Hotelier
Firmenname: DBI Duna Hotel Korlátolt Felelősségű Társaság (DBI Duna Hotel GmbH)
Kurzer Name: DBI Duna Hotel Kft.
Sitz: 7030 Paks, Dózsa György út 75.
Rufnummer: +36 75 510 258
Steuernummer: 25942589-2-17 (EU VAT Nr. HU25942589)
Firmenregisternummer: 17-09-011417 (REG Nr. 17-09-011417)
2. Allgemeines
2.1. Die vorliegenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend: AGB) regeln die Bedingungen bezüglich der Inanspruchnahme der Unterkünfte des Hoteliers und der dort angebotenen Dienstleistungen.
2.2. Der Hotelier hat das Recht eine Sondervereinbarung i.V.m. den von ihm angebotenen Leistungen abzuschließen, deren Sonderbestimmungen von den vorliegenden Bestimmungen abweichen können.
2.3. Der Hotelier ist berechtigt diese AGB abzuändern. Die abgeänderten AGB-Bestimmungen sind nach dem Inkrafttreten der Änderung für die vom Hotelier übermittelten Anfragen sowie für die aufgrund dieser Anfragen abgeschlossenen Verträge anzuwenden.
3. Vertragspartei
3.1. Die Vertragspartei ist eine natürliche Person oder Rechtsperson bzw. eine andere Organisation, welche die Dienstleistungen des Hoteliers bestellt und/oder in Anspruch nimmt. Die Vertragspartei ist auch jene natürliche Person, die die Leistung des Hoteliers tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Besteller und/oder der Benutzer der Dienstleistung ist nachfolgend gemeinsam: der Gast. Der Hotelier und der Gast – bei der Erfüllung der Bedingungen – werden Vertragsparteien – nachfolgend gemeinsam: Vertragsparteien.
4. Vertragsabschluss, Reservierungsweise, – Änderung, Verständigungspflicht
4.1. Für die mündlich oder schriftlich – per Post, online, Fax- E-Mail – eingegangene Anfrage des Gastes wird vom Hotelier ein Angebot übermittelt. Sofern binnen 48 Stunden nach der Übermittlung des Angebotes keine konkrete schriftliche Bestellung für die Annahme des Angebotes des Hoteliers erhalten wird, so wird der Hotelier an das Angebot nicht mehr gebunden.
4.2. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn die vom Gast schriftlich, in einem Brief, online, E-Mail oder Telefax übermittelte Reservierung von dem Hotelier schriftlich bestätigt wird, und so wird diese als ein schriftlich abgeschlossener Vertrag betrachtet.
4.3. Durch eine mündliche Reservierung, Vereinbarung, Änderung oder durch die mündliche Bestätigung dieser von dem Hotelier kommt kein Vertrag bzw. keine Vertragsänderung zustande, ausschließlich in dem Falle, wenn diese von beiden Parteien auch schriftlich bestätigt werden.
4.4. Bei einer Bestellung, die bei dem Hotelier von dem Gast persönlich abgegeben wird, wird das ausgedruckte Bestellformular über die vom Gast bestellte Dienstleistung von dem Gast an Ort und Stelle unterzeichnet. Die Bestätigung erfolgt seitens des Hoteliers mit der Unterzeichnung des Bestellformulars durch einen/eine Mitarbeiter/in in der Rezeption des Hoteliers, was als ein schriftlich abgeschlossener Vertrag ist.
4.5. Der Vertrag über die Benutzung der Unterkunft-Leistung ist in jedem Fall befristet.
4.6. Sollte der Gast das Zimmer vor dem Ablauf der von den Parteien vertraglich bestimmten Frist endgültig verlassen, ist der Hotelier dennoch Anspruch für den vollen Preis der von den Parteien vertraglich vereinbarten – von dem Gast bestellten – Dienstleistung, unabhängig davon, dass diese von dem Gast zum Teil nicht in Anspruch genommen wurde.
4.7. Der Hotelier hat das Recht das Zimmer, das laut Absatz 4.6 frühzeitig frei geworden ist, erneut zu vermieten.
4.8. Eine vom Gast veranlasste Verlängerung der Benutzung der Unterkunft-Leistung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hoteliers. In diesem Fall hat der Hotelier das Recht die Bezahlung des Preises der schon geleisteten Dienstleistung als Voraussetzung für die Verlängerung zu verlangen.
4.9. Die Abänderung und/oder Ergänzung des Vertrages bedürfen einer von den Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung.
4.10. Von den Bestimmungen dieses Vertrages können die Parteien in einer ad hoc Vereinbarung abweichen, wobei das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien durch die Bestimmungen der ad hoc Vereinbarung geregelt wird.
5. Rücktrittsbedingungen
5.1 Bis zur schriftlichen Bestätigung des Hoteliers hat der Gast das Recht die Unterkunft-Leistung ohne Vertragsstrafe zu stornieren.
5.2. Die Rücktrittsbedingungen sind unterschiedlich bei der sog. Einzelreservierung, die höchstens 10 natürlich Personen inkludiert, bzw. bei der Gruppenreservierung, welche bei einer Reservierung von oder für mehr als 10 natürliche Personen gültig ist. Für die Rücktrittsbedingungen sind besondere, unterschiedliche Bestimmungen in den Hochsaisons, sowie für die nicht zurückzuerstattende Preiskategorie gültig. (siehe 5.4, 5.7, 5.8)
5.3. Rücktrittsbedingungen für Perioden außer der Hochsaison bei Einzelreservierung:
5.3.1. Der Gast ist berechtigt die Reservierung nach dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung des Hoteliers bei Reservierungen für nicht mehr als 10 Personen bis 14 Uhr am Tag vor dem Datum der Ankunft ohne Vertragsstrafe zu stornieren.
5.3.2. Der Gast hat das Recht nach dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung des Hoteliers bei Reservierungen für nicht mehr als 10 Personen binnen 24 Stunden vor dem Tag der Ankunft, seine Reservierung, gegen die Bezahlung einer Vertragsstrafe, die dem vollen Preis der in der Reservierung bestellten Dienstleistungen, d.h. 100% des Preises entspricht, abzuändern oder zu stornieren. Sollte sich die Abänderung nur auf die Benutzung weiterer Dienstleistung(en) über die in der Bestätigung des Hoteliers angeführten Dienstleistungen hinaus beziehen, so ist der Gast nicht verpflichtet eine Vertragsstrafe zu bezahlen, in diesem Falle können die Parteien über das Erbringen weiterer verlangter Dienstleistungen schriftlich vereinbaren.
5.4. Rücktrittsbedingungen in Hochsaisons, zu Feiertagen, sowie in der nicht zurückzuerstattenden Preiskategorie bei Einzelreservierung:
5.4.1. Der Gast hat das Recht seine Reservierung nach dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung des Hoteliers, bis zum 8. Tag vor dem Tag der Ankunft bei Reservierungen für nicht mehr als 10 Personen ohne Vertragsstrafe abzuändern, zu stornieren.
5.4.2. Der Gast hat das Recht nach dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung des Hoteliers bei Reservierungen für nicht mehr als 10 Personen am 7. Tag bzw. binnen 7 Tagen nach dem Tag der Ankunft seine Reservierung, gegen die Bezahlung einer Vertragsstrafe, die dem vollen Preis der in der Reservierung bestellten Dienstleistungen, d.h. 100% des Preises entspricht, abzuändern oder zu stornieren. Sollte sich die Abänderung nur auf die Benutzung weiterer Dienstleistung(en) über die in der Bestätigung des Hoteliers angeführten Dienstleistungen hinaus beziehen, so ist der Gast nicht verpflichtet eine Vertragsstrafe zu bezahlen, in diesem Falle können die Parteien über das Erbringen weiterer verlangter Dienstleistungen schriftlich vereinbaren.
5.5. Rücktrittsbedingungen bei Gruppenreservierungen (einschließlich Hochsaisons):
5.5.1. Gruppenreservierungen für mehr als 10 Personen darf der Gast nach dem Erhalt der Bestätigung des Hoteliers ohne Vertragsstrafe nicht stornieren.
5.5.2. Gruppenreservierungen für mehr als 10 Personen kann der Gast bis zum 45. Tag vor dem Tag der Ankunft gegen die Bezahlung einer Vertragsstrafe von 25% des Gesamtpreises der bestellten und vom Hotelier bestätigten sämtlichen Leistungen (Anzahl der Zimmer, Saal- und Technikmiete, Gastgewerbe – z.B. Speisen, Kaffeepausen – und sonstige bestellte Leistungen) abändern oder stornieren.
5.5.3. Gruppenreservierungen für mehr als 10 Personen kann der Gast bis zum 30. Tag vor dem Tag der Ankunft gegen die Bezahlung einer Vertragsstrafe von 50% des Gesamtpreises der bestellten und vom Hotelier bestätigten sämtlichen Leistungen (Anzahl der Zimmer, Saal- und Technikmiete, Gastgewerbe – z.B. Speisen, Kaffeepausen – und sonstige bestellte Leistungen) abändern oder stornieren.
5.5.4. Gruppenreservierungen für mehr als 10 Personen, sowie für Konferenzen und Veranstaltungen kann der Gast bis zum 15. Tag vor dem Tag der Ankunft gegen die Bezahlung einer Vertragsstrafe von 100% des Gesamtpreises der bestellten und vom Hotelier bestätigten sämtlichen Leistungen (Anzahl der Zimmer, Saal- und Technikmiete, Gastgewerbe – z.B. Speisen, Kaffeepausen – und sonstige bestellte Leistungen) abändern oder stornieren.
5.5.5. Sollte sich die Buchungsänderung seitens des Gastes nur auf die Benutzung weiterer Dienstleistung(en) über die in der Bestätigung des Hoteliers angeführten Dienstleistungen hinaus beziehen, so ist der Gast nicht verpflichtet eine Vertragsstrafe zu bezahlen, in diesem Falle können die Parteien über das Erbringen weiterer verlangter Dienstleistungen schriftlich vereinbaren.
5.6. Sollte der Gast zum Zeitpunkt oder nach der Buchung für den Hotelier einen – vereinbarten – Vorschuss bezahlen, die in der Buchung festgesetzte und vom Hotelier bestätigte Leistung ganz oder teilweise jedoch nicht in Anspruch nehmen und/oder diese ganz oder teilweise stornieren, so steht dem Hotelier der vollständige Betrag des gezahlten Vorschusses zu, in diesem Falle ist der Hotelier zu der Differenz zwischen dem Preis der vom Gast benutzten Leistungen und dem Vorschuss als Abstandsgeld berechtigt.
5.7. Die in den obigen Absätzen 5.4 und 5.5 vereinbarten Vertragsstrafen kann der Hotelier zu Lasten irgendwelcher vom Gast geleisteten Vorschüsse oder irgendwelcher vom Gast geleisteten Zahlung geltend machen, diese darauf anrechnen.
5.8. Sollte der Gast im Hotel nicht erscheinen (No Show), so ist der Hotelier zu einer Vertragsstrafe von 100% des Preises der in der Reservierung festgesetzten Dienstleistungen berechtigt.
5.9. Hochsaisons:
der 15. März
Ostern
der 1. Mai
Pfingsten
erste Juli-Woche – Internationales Gastro-Blues Festival
zweite Juli-Woche – Judo Atom-Cup
der 20. August
der 23. Oktober
der 1. November
Zeitraum zwischen dem 24. Dezember und 01. Januar
Für den Zeitraum der genauen Termine der Hochsaisons siehe www.dhpaks.hu. Sollte es eine Differenz zwischen den Daten in diesem Absatz und jenen in der obigen Webseite geben, so sind die Daten auf der Website maßgebend.
5.10. Die nicht zurückzuerstattenden Preiskategorien werden auf der Website www.dhpaks.hu des Hoteliers veröffentlicht. In den nicht zurückzuerstattenden Preiskategorien sind für die Stornierung der Gruppenreservierung die Vorschriften der Stornierung der Einzelreservierung in der nicht zurückzuerstattenden Preiskategorie maßgebend.
5.11. Der Gast nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Hotelier berechtigt ist die bestellten Leistungen zu stornieren – außer der Zurückzahlung des Vorschusses, ohne weitere Folgen jedweder Art – , sofern der Hotelier aus einem Grund außer seiner Kontrolle, der sich aus einem unvorhersehbaren unüberwindlichen, dazu zurückführbaren Umstand (nachfolgend: „Höhere Gewalt“) ergibt, nicht imstande ist die Dienstleistungen zu erbringen. Bei einer Höheren Gewalt ist der Hotelier verpflichtet den Vorschuss für den Dienstleistungspreis zurückzuzahlen, hinsichtlich der Nichterfüllung aufgrund der Höheren Gewalt kann er aber nicht verpflichtet werden einen Schadenersatz zu bezahlen.
5.12. Die unter Punkt 5 detaillierte Stornierung – jedweder Art – soll bei dem Hotelier bis 14 Uhr eintreffen, und Stornierungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, sind als am nächsten Tag eingegangen zu betrachten, und dementsprechend sind für sie die Rücktrittsbedingungen bzw. die für die Stornierung anwendbaren Rechtsfolgen richtunggebend.
6. Preise
6.1. Die aktuellen Zimmerpreise und die Preise sonstiger Dienstleistungen sind auf der Website des Hotels, in den Hotelzimmern und/oder an der Hotelrezeption veröffentlicht. Sollte sich zwischen den Daten der einzelnen Quellen – für die Preise der Dienstleistungen – Unterschiede ergeben, so sind die Preise auf der Website richtunggebend.
6.2. Der Hotelier ist frei seine veröffentlichten Preise ohne vorherige Anmeldung abzuändern.
6.3. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Preise wird die gesetzliche Höhe der Mehrwertsteuer (VAT) der Preise, die zum Zeitpunkt des Angebotes gültig ist, vom Hotelier angegeben. Der Hotelier ist berechtigt Mehrkosten, die wegen der Änderung des geltenden Steuergesetzes (VAT) entstehen, auf die Vertragspartei – bei vorheriger Verständigung – abzuschieben.
6.4. Jeweilige Begünstigungen, Sonderangebote, sonstige Offerten werden auf www.dhpaks.hu veröffentlicht.
6.5. Die Preise für Veranstaltungen und Konferenzen werden vom Hotelier nicht publiziert, diese werden nur auf konkrete Anfragen für den Gast oder für den Organisator übermittelt.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Der Hotelier hat Anspruch auf den Preis seiner für die Vertragspartei erbrachten Dienstleistungen vor der Benutzung der Dienstleistung derart, dass er eine Garantie in Form von Bankkarten-/Kreditkarten (nachfolgend: Bankkarten) und/oder eine Kaution verlangen kann, wobei der Preis der bestellten und bestätigten Dienstleistung – nach freier Wahl des Hoteliers – ganz oder teilweise auf der Bankkarte gesperrt wird, bzw. unabhängig davon hat der Hotelier vor der Benutzung der Dienstleistung auch Anspruch auf die Bezahlung des vollständigen Preises der Dienstleistung.
7.2. Der Hotelier hat Anspruch auf den Preis seiner für die Vertragspartei erbrachten Dienstleistungen spätestens nach der Benutzung, vor dem Verlassen des Hotels, es gibt Möglichkeit auch zur nachträglichen Bezahlung aber nur im Rahmen einer Sondervereinbarung und aufgrund einer Sondervereinbarung, was von dem Hotelier an die Zahlung eines – in der Sondervereinbarung definierten – Vorschusses gebunden werden kann. Bei einer nachträglichen Bezahlung kann die Zahlungsfrist nicht länger als 30 Tage sein.
7.3. Die Vertragspartei kann ihre Rechnung in Bargeld in der folgenden Währung begleichen: in HUF.
7.4. Der Gast hat das Recht den Preis der Dienstleistung mit der vom Hotelier auf der Website kundgemachten SZÉP-Karte zu begleichen.
7.5. Die Rechnung wird gemäß den ungarischen Steuergesetzten in HUF ausgestellt. Falls der Preis der Dienstleistungen in fremder Währung festgesetzt wurde, so erfolgt die Umrechnung auf HUF am Tag der Ankunft des Gastes aufgrund des auf der offiziellen Website der Ungarischen Nationalbank (MNB) veröffentlichten Tageskurses.
8. Schritte und Bedingungen für die Online Reservierung und die Online Zahlung
8.1. Auf der Website www.dhpaks.hu ist das entsprechende Angebot nach der Ausfilterung der Angebote durchs Klicken auf die Taste RESERVIERUNG auszuwählen. Sollte nur um Information ersucht, so kann keine Online-Zahlung gestartet werden.
8.2. Zur Zimmerreservierung sind die folgenden Daten anzugeben:
a., Vor- und Familienname der reservierenden Person
b., E-Mail Adresse zweimal (die zweite ist zur Bestätigung)
c., Rufnummer und Adresse (Postleitzahl, Stadt, Straße/Gasse, Hausnummer, Land der Ansässigkeit)
d., falls die Rechnungsstellungsadresse ist anders als die früher angegebene Adresse, so ist durch die Auswahl auch die genaue Rechnungsstellungsadresse anzugeben
e., unter „Bemerkungen“ kann man dem Hotelier auch sonstige Informationen bzgl. der Buchung mitteilen
f., Zur Online Zimmerreservierung ist eine Bankkartengarantie anzugeben, zusammen mit der Nummer, dem Ablauf der Karte und dem 3-Ziffer-Sicherheitskode. Die Daten werden nur dann verwendet, wenn die Reservierung an eine Vertragsstrafe zu binden ist (siehe 5. Rücktrittsbedingungen), sowie bei der Reservierung von nicht zurückzuerstattenden Dienstleistungen.
8.3. Sonstige Bedingungen:
8.3.1. Reklamationen seitens des Gastes müssen von dem Gast unverzüglich nach der Benutzung der Dienstleistung an Ort und Stelle gemeldet werden. Über der Reklamation ist im Hotel eine schriftliche Niederschrift zu erstellen, und nach der Untersuchung der Reklamation wird der Hotelier über die Methode und Höhe der eventuellen Kompensation entscheiden. Reklamationen nach dem Verlassen des Hotels sind vom Hotelier ausgeschlossen.
8.3.2. Der Hotelier verpflichtet sich persönliche und sonstige Angaben, die bei der Online Reservierung ihm zur Kenntnis gelangen, vertraulich zu behandeln und diese für Dritte nicht bekannt zu machen und nicht zu veröffentlichen, es sei denn, die Bekanntgabe wird vom Gast vorherig definitiv genehmigt oder verlangt.
9. Methode und Bedingungen für die Benutzung der Dienstleistung
9.1. Der Gast kann das Hotelzimmer sowohl bei Einzel- als auch bei Gruppenreservierung am Tag der Ankunft ab 14:00 Uhr besetzen (Check in), und er hat das Zimmer an dem letzten Aufenthaltstag bis 10:00 Uhr am Vormittag zu verlassen und bis zu diesem Zeitpunkt hat er – mit der Abgabe der Schlüsselkarte – bei der Rezeption abzurechnen.
9.2. Sofern ein Gast bis 10:30 Uhr das Zimmer nicht verlässt, so hat der Hotelier das Recht bis 14:00 Uhr 50% des täglichen Zimmerpreises, und nach 14:00 Uhr 100% des Zimmerpreises als Zuschlag aufzurechnen.
9.3. Sollte der Hotelier – nach einer Sondervereinbarung – ein Zimmer/einen Lagerraum zur Unterbringung der Gepäcke dem Gast zur Verfügung stellen, so können diese vom Gast am Tag der Abfahrt höchstens bis 24:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Das vom Hotelier derart individuell zur Verfügung gestellte Zimmer/Lagerraum wird nicht bewacht, für die darin untergebrachten Gegenstände und Gepäcke wird vom Hotelier keinerlei Haftung übernommen. Nach dem Ablauf der obigen Frist hat der Hotelier das Recht die im Zimmer/Lagerraum dort gelassenen Gepäcke und sonstige Sachen in den Gemeinschaftsraum des Hotels auszulegen derart, dass diese auch in dem Gemeinschaftsraum nicht bewacht werden, und der Hotelier übernimmt keine Haftung für deren Verlust, Enteignung oder Beschädigung. Sollte der Gast das Gepäck/den Gegenstand nicht einmal bis 24:00 Uhr am Tag nach seiner Abreise mitnehmen, dann ist der Hotelier berechtigt diese zu vernichten. Der Gast nimmt die obigen Bedingungen explizite an, derart, dass er zur Kenntnis nimmt, dass sofern sein Gepäck oder irgendwelches im Hotel gelassenes Besitzstück vernichtet werden, hat er keinerlei Anspruch gegen den Hotelier.
10. Haustiere
10.1. Es ist nicht zulässig Haustiere in die Unterkünfte des Hoteliers mitzubringen.
11. Verweigerung der Vertragserfüllung, Abhebung der Dienstleistungspflicht
11.1. Der Hotelier ist berechtigt den Vertrag für Unterkunft-Leistung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Erbringen weiterer Dienstleistungen – außer der bereits erbrachten – zu verweigern, falls:
! a) der Gast das verfügbar gemachte Zimmer, bzw. das Objekt oder irgendwelchen Teil dessen nicht bestimmungsmäßig benutzt, einschließlich aber nicht ausschließlich, falls er das Zimmer oder das Objekt und die dazu gehörigen bzw. die im Hotel befindlichen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände irgendwie beschädigt bzw. diesen einen Schaden zufügt, oder;
- b) der Gast die Sicherheitsvorschriften und die Ordnung des Hoteliers nicht einhält, oder;
- c) der Gast sich gegenüber einem/einer Angestellten und/oder einem anderen Gast oder einer anderen Person nicht richtig und/oder grob verhält, oder ein Verhalten aufweist, das Andere stört, beleidigt oder bedroht, oder;
- d) unter Alkohol- und/oder –Drogeneinfluss ein Verhalten aufweist, das Andere bedroht, beleidigt oder stört, oder;
- c) der Gast zeigt ein solches Verhalten, welches geeignet ist Dritte zu skandalisieren, oder;
- c) der Gast leidet an einer Infektionskrankheit.
1.1.2. Sollte der Hotelier laut den obigen aus welchem Grund auch immer das Recht zur sofortigen Kündigung ausüben, so ist der Gast verpflichtet das Hotel binnen 2 Stunden nach der Mitteilung der sofortigen Kündigung seitens des Hoteliers zu verlassen, derart, dass er vor dem Verlassen des Hotels den Preis sämtlicher Dienstleistungen, die in seiner vom Hotelier bestätigten Reservierung angeführt wurden, zu bezahlen hat. Sofern aufgrund der Reservierung die Kündigung unter den die Hoteldienstleistungen gemeinsam benutzenden mehreren Gästen nicht jeden Gast betrifft, so sind die anderen Gäste berechtigt die Dienstleistungen des Hotels nach wie vor in Anspruch zu nehmen, d.h. dem Hotel steht auch das Recht zur partiellen Kündigung – einen konkreten Gast betreffend – zu. In diesem Falle, sofern die durch die Kündigung nicht betroffenen Gäste die in der Reservierung festgesetzten Dienstleistungen nicht weiter benutzen wollen, sind für sie die Bestimmungen unter 4.6 maßgebend.
12. Krankheit, Ableben des Gastes
12.1. Sollte der Gast während der Dauer der Benutzung der Unterkunft-Leistung erkranken, und sich selbst nicht imstande sein im eigenen Interesse vorzugehen, wird vom Hotelier eine ärztliche Hilfe angeboten.
12.2. Bei der Krankheit/bei dem Ableben des Gastes hat der Hotelier Anspruch auf Kostenkompensation seitens der Angehörigen, Erben bzw. Rechnungszahler des Kranken/Verstorbenen; zu den eventuellen ärztlichen und Verfahrenskosten, zu dem Preis der vor dem Tod benutzten Dienstleistungen, und zu den möglichen Schäden, die i.V.m. der Krankheit/dem Tod in den Ausrüstungen, Einrichtungsobjekten entstanden sind.
13. Rechte der Vertragspartei
13.1. Im Sinne des Vertrages hat der Gast das Recht das bestellte Zimmer sowie diejenigen Objekte der Unterkunft bestimmungsmäßig zu benutzen, welche zu dem üblichen Dienstleistungskreis gehören und unter die Wirkung keiner Sonderbedingungen fallen.
13.2. Der Gast kann bezüglich der Erbringung der vom Hotelier erbrachten Dienstleistungen Beschwerde während der Dauer des Aufenthaltes im Hotel erheben. Der Hotelier verpflichtet sich die Beschwerde zu erledigen, sofern diese ihm in dieser Periode schriftlich nachweislich übermittelt werden (oder von ihm protokolliert werden).
13.3. Nach der Abreise von dem Hotel hat der Gast kein Recht mehr Beschwerden zu erheben.
14. Pflichten der Vertragspartei
14.1. Der Gast/die Vertragspartei ist verpflichtet den Preis der vertraglich bestellten Dienstleistungen auf der vereinbarten Weise und bis zum vereinbarten Termin zu bezahlen.
14.2. Der Gast sorgt dafür, dass sich Kinder unter 14 Jahren unter seiner Aufsicht nur unter Aufsicht von Erwachsenen im Hotel des Hoteliers aufhalten dürfen.
14.5. Der Gast darf auf dem ganzen Gebiet des Hotels sowie ein einem 150-Meter-Bereich des Hotels keine Drohne, keinen Quadrocopter benutzen und mit diesen keine Aufnahmen machen um die Privatsphäre der anderen Gäste zu schützen. Bei der Verletzung der in diesem Absatz festgelegten Bestimmung hat der Gast für den von Drohnen verursachten Schaden vollständig zu haften.
15. Schadenersatzpflicht der Vertragspartei
15.1. Der Gast haftet für sämtliche Schäden und Verluste – und hat diese zu erstatten – , welche für den Hotelier oder für Dritte von dem Gast oder seinem Begleiter, oder von einer unter seiner Verantwortung fallenden anderen Person verursacht werden. Diese Haftung besteht auch dann, wenn dem Beschädigten das Recht zusteht den Ersatz seines Schadens unmittelbar von dem Hotelier zu verlangen.
16. Rechte des Hoteliers
16.1. Sollte der Gast seiner Pflicht zur Zahlung des Preises der in Anspruch genommenen oder im Vertrag bestellten aber nicht in Anspruch genommenen Vertragsstrafe-pflichtigen Dienstleistungen nicht nachkommen, steht dem Hotelier zur Sicherung seiner Forderungen ein Pfandrecht zu jenen persönlichen Besitzstücken zu, welche der Gast ins Hotel mitgebracht hat.
16.2. Der Hotelier ist berechtigt auf dem Gebiet des Hotels und in der direkten Umgebung Aufnahmen, Fotos und/oder Videos zu machen (nachfolgend: Aufnahmen) um das Hotel zu popularisieren, bzw. zu Marketingzielen. Der Gast hat anlässlich solcher Aufnahme(n) das Recht an dem jeweiligen Ort auszusagen, dass er daran nicht abgebildet werden will, in welchem Fall der Hotelier verpflichtet ist diesem Wunsch des Gastes entsprechend vorzugehen. Sofern der Gast nicht verfügt darüber, dass er auf der Aufnahme nicht abgebildet werden will, so ist vereinbart, dass der Gast der Aufnahme zugestimmt hat, und der Hotelier ist berechtigt die Aufnahme durch jeden Kanal (Internet, gedruckte Presse, Fernsehen, Medien, Hotel-Website, usw.) zu publizieren und zu eigenen Wirtschaftszwecken zu verwenden.
17. Verpflichtung des Hoteliers
17.1. Der Hotelier ist verpflichtet:
- a) die vertraglich bestellte Unterkunft und sonstige Dienstleistung gemäß den geltenden Vorschriften, Dienstleistungsstandards zu erbringen.
- b) die schriftliche Beschwerde des Gastes zu untersuchen, und die zur Behandlung des Problems nötigen Schritte zu machen, was er auch schriftlich festzusetzen hat.
18. Schadenersatzpflicht des Hoteliers
18.1. Der Hotelier haftet für jeden den Gast betreffenden Schaden, der innerhalb seiner Einrichtungen aus dem Fehler des Hoteliers oder seiner Angestellten hervorgebracht wurde.
18.1.1. Die Haftung des Hoteliers gilt nicht für solche Schadensfälle, die außer dem Kreis der Angestellten und Gäste des Hoteliers aus einem unüberwindlichen Grund entstanden sind, oder welche von dem Gast selbst verursacht wurden. Die Haftung für Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn) ist vom Hotelier ausgeschlossen.
18.1.2. Der Hotelier kann im Hotel solche Bereiche designieren, wozu der Gast keinen Zutritt hat. Für Schäden und Verletzungen, die in diesen Bereichen eventuell vorkommen, übernimmt der Hotelier keine Haftung.
18.1.3. Der Gast hat den ihn betroffenen Schaden im Hotel sofort zu melden, und alle nötigen Angaben dem Hotel zur Verfügung zu stellen, welche zur Klärung der Umstände des Schadensfalles, und eventuell zur Aufnahme eines Protokolls seitens der Polizei/zum Polizeiverfahren nötig sind.
18.2. Der Hotelier haftet auch für Schäden, welche der Hotelgast durch die nachweislich dem Hotelier oder seinen Angestellten zuzuschreibenden Verluste, Vernichtung oder Beschädigung seiner Besitzstücke erlitt – mit Ausnahme von Wertgegenständen (z.B. Schmuckstücke, Uhren, Mobilgeräte, Laptop, Handy und die dazugehörigen Geräte und Ersatzteile), Wertpapieren, Bargeld – , aber nur dann, wenn der Gast diese auf einem vom Hotelier designierten bzw. generell dafür bestimmten Platz, oder in seinem Zimmer untergebracht hat, oder welche er einem solchen Angestellten des Hoteliers übergeben hat, wen er zu der Übernahme seiner Besitzstücke eindeutig für berechtigt halten konnte.
18.2.1. Für Wertsachen, Wertpapiere und Bargeld haftet der Hotelier nur dann, wenn er diese zur Bewahrung definitiv übernommen hat, oder wenn der Schaden aus einem Grund entstanden ist, für welchen er gemäß den generellen Vorschriften zu haften hat. In diesem Falle liegt die Beweisführung dem Gast ob.
18.3. Die höchste Grenze des Schadenersatzes ist das Fünfzigmal des Betrages des vertraglichen täglichen Zimmerpreises, es sei denn, der Schaden ist niedriger. Darüber hinaus ist die Schadenersatzpflicht vom Hotelier ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung gilt für solche Schäden, die gemäß dem Ungarischen Zivilgesetzbuch (nachfolgend: Ptk.) nicht ausgeschlossen bzw. nicht eingeschränkt werden können.
19. Geheimhaltung
19.1. Die von dem Gast – oder sofern der Besteller und der Benutzer der Dienstleistung nicht die gleichen Personen sind, dann von dem Benutzer der Dienstleistung für den Besteller, und von dem Besteller für den Hotelier – im Rahmen einer freiwilligen Datenlieferung verfügbar gemachten persönlichen Angaben – einschließlich jener Angaben, welche der Gast für den Organisator zum Abschluss und/oder zur Erfüllung des Vertrages bereitgestellt hat – werden von dem Hotelier vertraulich behandelt, und nur zur Identifizierung der einzelnen Gäste und Organisatoren und zur Erfüllung des Vertrages in dem zur Erfüllung nötigen Maße verwendet.
19.2. Der Hotelier hat das Recht die persönlichen Angaben des Gastes und des Bestellers der Dienstleistung zu verwenden um seinen Anspruch gegenüber dem Gast und/oder dem Besteller der Dienstleistung geltend zu machen, ferner kann er die persönlichen Angaben des Gastes und des Bestellers der Dienstleistung für gesetzlich berechtigte Stellen übergeben. Die obigen Bestimmungen werden vom Gast/vom Besteller der Dienstleistung durch die Akzeptierung der vorliegenden AGB explizite vereinbart.
20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand zum Rechtsverhältnis der Parteien
20.1. Zur Bereinigung von sich aus dem Leistungsvertrag ergebenden jeglichen Rechtsstreiten ist das Recht nach dem Ort der Dienstleistung richtunggebend, und das Gericht – mit Befugnis – nach dem Ort der Dienstleistung hat Zuständigkeit.